Bill Kaulitz schlägt AfD-Politiker vor Gericht
Tokio Hotel-Sänger Bill Kaulitz wehrte sich gegen homophobe Posts eines AfD-Politikers und bekam vor dem Landgericht Hamburg Recht.
Tokio Hotel-Sänger Bill Kaulitz wehrte sich gegen homophobe Posts eines AfD-Politikers und bekam vor dem Landgericht Hamburg Recht.
Seit dem Beginn seiner Karriere ist Bill Kaulitz nicht nur mit seiner Stimme und seinen Songs aufgefallen, sondern auch für seine ungewöhnliche Haarpracht. Ob Spitzen, die bis zum Mond reichten, oder eine blonde oder braune lockige Mähne, Fans sind begeistert und feiern den Tokio Hotel-Star. Er wurde sogar so stark gefeiert, dass Bill 2026 für Shampoo werben durfte und damit einen AfD-Politiker so sehr in Rage brachte, dass es im Netz nur so krachte. Doch was war passiert?!
Auslöser vom Skandal war das oben eingebettete Werbeplakat von Bill Kaulitz für die Haarpflegemarke Syoss. AfD-Politiker Julian Adrat postete daraufhin ein Foto vom Sänger auf Instagram und Facebook und kommentierte es mit den Worten: "Es ist schon eine besondere Form des Widerwärtigen. Welche Frau kauft Shampoo, weil ein Popo-selfie-süchtiger, gepiercter Schwuler dafür wirbt? Ernsthaft – wie weit müsste die Gehirnwäsche fortgeschritten sein, dass sich ein Mann Rasierzeug kaufen würde, weil eine Undercut-geschorene Lesbe dafür wirbt?"
Auf X legte er noch nach: Die Werbung sei ein "zivilisatorischer Totalschaden" und die "unmittelbare Folge des sogenannten Feminismus". Für Kaulitz waren das "wirklich ganz eklige, hasserfüllte Kommentare", wie er in seinem eigenen "Kaulitz Hills – Senf aus Hollywood”-Podcast berichtete.
Und das Ende vom Lied? Das Landgericht Hamburg erlässt eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner AfD-Politiker Julian Adrat. Ein klarer Sieg für den Tokio Hotel-Frontsänger.
Kaulitz ließ im Übrigen nicht locker. Laut "Spiegel" beauftragte er eine Rechtsanwaltskanzlei, die Adrat zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufforderte. Heißt: Der Politiker hätte sich verpflichten sollen, solche Aussagen künftig zu unterlassen. Adrat lehnte ab. Keine gute Idee, denn Kaulitz' Anwälte beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht Hamburg erließ.
Das Ergebnis: Adrat muss die Äußerungen löschen. Bei erneutem Verstoß droht ihm ein Ordnungsgeld. Die Posts verschwanden und er veröffentlichte weitere ... Via Facebook schrieb er unter anderem am 08. Mai 2026:
"Bill Kaulitz nennt mich 'AfD-Vollidiot'. Bill Kaulitz will mir 'einen reinwürgen'. NIEMALS werden wir in Deutschland uns von einem in die USA ausgewanderten Millionär das Recht auf Freie Rede nehmen lassen. Niemals werden wir Hass und Häme gegen alles Normale und Schöne dulden. Bill Kaulitz wird verlieren. Bill Kaulitz wird sich entschuldigen müssen. Bill Kaulitz wird nie wieder für Frauenshampoo werben."
Im Gerichtsbeschluss, der LTO vorliegt, ist die Sprache eindeutig: Die Äußerungen Adrats stellten eine "massive Abwertung des Antragstellers, die sich an dessen sexueller Orientierung ausrichtet und den Antragsteller gezielt diffamiert" dar. Laut Gericht beziehen Leser das Wort "widerwärtig" nicht nur auf die Werbung selbst, sondern direkt auf die Homosexualität von Kaulitz.
Zwar greife die Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention, sie müsse hier aber hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Kaulitz zurückstehen. Rechtliche Grundlage: §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 2 und 1 Grundgesetz.